Wie betet man das Freitagsgebet auf Reisen?


In der Religion des Islam hat der allmächtige Allah uns viele Erleichterungen bei der Anbetung zur Verfügung gestellt. In der Tat ist das Reisen eine dieser Situationen, denn für eine Person, die ihren Wohnort verlässt, um zu reisen, kann es Schwierigkeiten geben, das Gebet pünktlich oder in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Anbetung zu verrichten. Eine dieser Situationen ist der Verlust der Freitagsgebetsverpflichtung während der Reise.


Wenn Sie am Freitag verreisen, fragen Sie sich vielleicht, wie man das freitagsgebet während der Reise betet und ob es Pflicht ist, Jummah während der Reise zu beten. Im Islam ist die Jummah Gebetszeit nicht verpflichtend für diejenigen, die als Reisende während der Jummah Zeit sind. Wenn Sie sich also fragen, wie man Freitagsgebet betet, während man reist, sollten Sie wissen, dass ohne Zweifel diese Jummah (und auch Eid) Gebete nicht verpflichtend für den Reisenden sind.

Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen darüber, wie der Prophet das Freitagsgebet während einer Reise verrichtete.

Ist es verpflichtend, das Freitagsgebet auf Reisen zu beten?

Es heißt in al-Sharh al-Kabeer (2/154):

„Wer von diesen Leuten – Reisende, Sklaven und Frauen – an Jumu’ah teilnimmt, muss nicht Zuhr beten, und wir wissen von keinem Streit in diesem Punkt.“

Auf dieser Grundlage wird betont, dass es für Reisende nicht verpflichtend ist, das Freitagsgebet Es wird klar gesagt, dass Menschen, die als Reisende betrachtet werden, nicht verpflichtet sind, Freitagsgebet zu verrichten und an der Jummah Khutbah teilzunehmen. Unsere Religion hat eindeutig Bequemlichkeit für Reisende gebracht.

Trotz dieser Bequemlichkeit, wenn ein Reisender eine Gelegenheit findet, Jummah zu beten, sind sich İslamische Gelehrte einig, dass es ein Ersatz für das Dhuhr-Gebet ist. Denn ein Gebet zu einer Person wird nur zur rechten Zeit fard.

Wie verrichtete der Prophet (ﷺ) das Freitagsgebet auf Reisen?

Die Handlungen unseres Propheten (ﷺ) werden in unserer Religion als Sunna betrachtet, und die Sunna ist eine der vier Grundquellen des Islam. Aus diesem Grund ist es für uns sehr wichtig zu wissen, ob der Prophet (࿟) das Freitagsgebet auf Reisen verrichtet hat. 

Wie wir alle wissen, musste der Gesandte Allahs oft aus verschiedenen Gründen reisen. Zum Beispiel organisierte er mehr als zwanzig militärische Kampagnen. Es gibt jedoch keinen Bericht darüber, dass er das Jummah-Gebet oder das Eid-Gebet während einer seiner Reisen verrichtete. Auf der anderen Seite setzte der Prophet (ﷺ) seine Reise fort, indem er die Fard-Gebete verrichtete, und wenn diese Gebete verkürzt werden können, verrichtete er nur 2 Rakat davon. 

Es sollte auch klar gesagt werden, dass für diejenigen, die sich fragen, ob der Prophet (ﷺ) Jummah verrichtete, während er reiste, es keine Berichte gibt, die besagen, dass er eine Khutbah an einem Freitag predigte, während er reiste oder auf seinen eigenen zwei Füßen stand oder von oben auf seinem Kamel, wie er es an Eid zu tun pflegte, oder von einer Minbar, wie er es an Freitagen zu tun pflegte. 

Wie oben erklärt, sind Freitagsgebet und Khutba für Reisende nicht obligatorisch. Eine Person, die am Freitagmittag reist, ist nur verpflichtet, das Dhuhr-Gebet zu verrichten. Wenn Sie sich fragen, wie man Salah auf Reisen verrichtet und wie man das Gebet auf Reisen verkürzt, können Sie mehr Informationen zu diesen Fragen finden, indem Sie hier klicken.

Reisen am Freitag, bevor das Gebet fällig ist

Ein weiteres Thema, das unsere muslimischen Brüder und Schwestern am Freitag beschäftigt, ist die Frage, ob es erlaubt ist, vor der Zeit des Freitagsgebets zu reisen. Denn in diesem Fall tritt die Person die Reise an, ohne auf die Zeit des Jummah-Gebetes zu warten. Was das Reisen vor dem Beginn der Zeit des Freitagsgebetes betrifft, so sind sich einige islamische Gelehrte einig, dass es erlaubt ist, andere sind der Ansicht, dass es unerwünscht ist, wieder andere sind der Ansicht, dass es verboten ist. 

Nach der Ansicht der Gelehrten von Shafi’i gilt es als haram für eine Person, die verpflichtet ist, das Freitagsgebet zu verrichten, nach dem Fajr am Freitag abzureisen. Es ist jedoch nicht haram für eine Person, die denkt, dass sie das Freitagsgebet verrichten kann, während sie unterwegs ist, oder die sich auf eine fard-Reise begibt, wie z.B. eine Pilgerfahrt, bei der sie Angst hat, dass die Zeit kürzer wird, oder wenn sie Angst haben muss, alleine zu sein. Aber es ist nicht makruh, vor der Morgendämmerung aufzubrechen.

Nach der Ansicht der Hanafi-Gelehrten ist es makruh, die Stadt zu verlassen, bis das Jummah-Gebet verrichtet wird, nachdem der erste Adhan des Freitags rezitiert wurde. Aber es ist nicht makruh, die Stadt vor dem Zawal zu verlassen.

Es ist jedoch immer besser für einen Muslim, seine Reise bis nach dem Verrichten des Freitagsgebets aufzuschieben, um die Meinungsverschiedenheit zu vermeiden. Es sei denn, es besteht die Notwendigkeit, vor dem Jummah-Gebet zu reisen. In diesem Fall ist es zulässig, unter der Bedingung zu reisen, dass man vor der Anfangszeit des Freitagsgebets reist.

Schließlich sollte man bedenken, dass die islamischen Gelehrten in dieser Frage nur in Bezug auf denjenigen uneinig sind, der kein dringendes Bedürfnis hat, zu dieser Zeit zu reisen.  Denn wenn er wirklich eine unvermeidbare Situation hat, zu reisen, dann ist dies zulässig, vor oder zur Zeit des Freitagsgebets zu reisen.